Benutzungs- und Entgeltordnung Vereinsgebäude AKTIV für Salzstetten
§ 1 Zweckbestimmung
- Die Räumlichkeiten sind Einrichtungen im Vereinsgebäude des Fördervereins AKTIV für Salzstetten e.V.
Sie sind für kulturelle und sonstige Veranstaltungen bestimmt. - Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Räumlichkeiten besteht nicht. Mit der Benutzung der gemieteten Räumlichkeiten unterwirft sich der Veranstalter/Benutzer der Benutzungs- und Entgeltordnung und allen sonstigen zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes ergangenen Anordnungen des Fördervereins AKTIV für Salzstetten
§ 2 Überlassung der Räumlichkeiten
- Der Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. stellt die Räumlichkeiten zur Durchführung von kulturellen oder sonstigen Veranstaltungen Bürgern, Vereinen, Organisationen und Betrieben mit Sitz in Waldachtal zur Verfügung. Sofern verfügbar, kann der Bürgersaal auch von Privatpersonen und Betrieben, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz außerhalb von Waldachtal haben, gemietet werden. Die Veranstaltungen müssen von der Art und Durchführung dem besonderen Charakter des Gebäudes Rechnung tragen.
- Private Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht werden grundsätzlich nicht zugelassen. Über Ausnahmen entscheidet der Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. Die zeitliche Überlassung wird durch den Benutzungsvertrag und diese Benutzungsordnung geregelt.
- Für kulturelle oder sonstige Veranstaltungen ist rechtzeitig mindestens 2 Wochen vorher ein Antrag auf Überlassung zu stellen. Über diese Anträge entscheidet der Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V.
- Sind für einen Tag mehrere Anträge eingegangen, entscheidet die Reihenfolge des Antragseinganges.
§ 3 Benutzungsbestimmungen
- Die Mieter haben das Gebäude und seine Einrichtung zu schonen, sauber zu halten und sich so zu verhalten, dass Beschädigungen vermieden werden.
- Im Bürgersaal herrscht absolutes Rauchverbot. Raucher, die sich vor dem Gebäude aufhalten, haben sich ruhig zu verhalten. Unterhaltungen sind in Zimmerlautstärke zu führen, so dass die Nachbarschaft nicht gestört wird. Für Zigarettenstummel ist ein Ascher bereitzustellen.
- Veranstaltungen sind auf folgende Räume beschränkt:
- Veranstaltungssaal
- Küche
- Toiletten
- Bar (optional)
- Im Außenbereich sind Aktivitäten und Aufbauten nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters zulässig. Gegebenenfalls muss das Nachbargrundstück durch geeignete Absperrungen abgesichert werden
- Soweit bis zur Übergabe an den Veranstalter keine Beanstandungen erhoben werden, gelten die Räume und Einrichtungen als ordnungsgemäß übergeben.
- Die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen sind vom Veranstalter rechtzeitig zu beschaffen (u.a. gaststättenrechtliche Erlaubnis, etc.). Hierzu gehört auch die Anmeldung der Wiedergaberechte bei der GEMA.
- Der Veranstalter hat auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften zu achten, insbesondere die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, der Sperrstunde, der feuer- und polizeilichen Vorschriften. Der Veranstalter ist auch für die uneingeschränkte Überwachung alleine zuständig. Der Veranstalter ist für alle Schäden (Personen- und Sachschäden) sowie Gefahren selbst verantwortlich und haftet für diese, welche bei Nichtbeachtung entstehen oder entstehen können.
- Der Veranstalter hat unbedingt dafür zu sorgen, dass weder Garagen noch Zufahrten der Nachbargebäude, insbesondere die Zufahrt des DRK, zugeparkt werden.
- Der Veranstalter ist für die Beseitigung des anfallenden Mülls selbst zuständig. Die Vorschriften des Landkreises zur Müllvermeidung und Müllsortierung sind zu beachten.
- Der Veranstalter hat insbesondere den Bestuhlungsplan und die festgelegte Höchstzahl von 100 Personen bei Veranstaltungen im Bürgersaal“ zu beachten, einzuhalten und zu überwachen.
- Die Verwendung von Wunderkerzen oder sonstigen feuergefährlichen Gegenständen im Bürgersaal“ ist untersagt. Der Veranstalter ist verpflichtet diese Bestimmung einzuhalten und zu überwachen.
- Bei Veranstaltungen mit musikalischer Unterhaltung (z.B. durch Musikkapelle, Musik vom Band/von CD usw.) wird der Betrieb auf 24.00 Uhr begrenzt. Ab 22.00 Uhr sind während dieser musikalischen Unterhaltung die Fenster geschlossen zu halten.
- Für jede Veranstaltung ist dem Vermieter/Hausverwalter ein Verantwortlicher zu nennen, der für den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zuständig ist.
- Bei allen Veranstaltungen, bei denen Besucher, Gäste oder Zuschauer zugelassen sind, hat der Veranstalter einen ausreichenden Ordnungsdienst einzuteilen, der für die Aufrechterhaltung der Ordnung, sowohl innerhalb als auch im unmittelbaren Zufahrtsbereich außerhalb des Vereinsgebäudes, zu sorgen hat. Die als Ordner eingesetzten Personen müssen als solche erkennbar sein.
- Der Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. entscheidet im Einzelfall und im Benehmen mit der Freiwilligen Feuerwehr über die Notwendigkeit der Abstellung einer Feuerwache durch die Freiwillige Feuerwehr Waldachtal.
- Mietverträge sind schriftlich abzuschließen. Erst ein beiderseitig unterzeichneter Mietvertrag bindet den Veranstalter als Mieter und den Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. als Vermieterin.
- Sofern bei Veranstaltungen Getränke verkauft werden, muss mindestens eine alkoholfreie Getränkesorte (außer Mineralwasser) angeboten werden, die bei gleicher Menge billiger als der Preis für Bier ist.
- Der Veranstalter verpflichtet sich, die Getränke von der Getränkehandlung Kübler, 72178 Waldachtal-Salzstetten, Herbert-Frank-Straße 4, Tel. 07486-963606 zu beziehen.
- Der Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. kann die Zulassung von Veranstaltungen von der Vorlage des Programms abhängig machen. Er kann ferner die Benutzung der Räumlichkeiten verweigern, wenn die beabsichtigte Veranstaltung die Verletzung der Sicherheit und Ordnung befürchten lässt oder dem Charakter des Gebäudes widerspricht.
- Die Vermietungs- / Übergabecheckliste ist zu beachten.
§ 4 Haftung
- Der Veranstalter/Mieter hat das Vereinsgebäude und seine Einrichtungsgegenstände schonend zu behandeln. Er haftet für alle Beschädigungen und Verluste, die durch die Benutzung entstehen, ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigungen durch ihn, seine Mitglieder, Beauftragten, Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung entstanden sind.
- Der Veranstalter/Mieter haftet ferner für Schäden, die durch Auf- und Abbau der ihm Überlassenen zusätzlichen Einrichtungen entstehen. Die Aufsicht führende Person bzw. der Veranstalter teilt Schäden umgehend dem Hausverwalter/Vermieter mit.
- Die Haftung des Veranstalters/Mieters erstreckt sich auch auf Schäden, die während der Probe, der Vorbereitung, den Aufräumarbeiten durch ihn, durch Beauftragte oder durch Benutzer und Gäste entstehen.
- Für sämtliche vom Veranstalter/Mieter eingebrachten Gegenstände übernimmt der Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. keine Haftungsverantwortung. Sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Veranstalters/Mieters in den ihm zugewiesenen Räumen.
- Der Veranstalter/Mieter stellt den Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Geräte und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen.
- Der Veranstalter/Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen den Förderverein AKTIV für Salzstetten V., dessen Mitglieder oder Beauftragte.
- Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Gemeinde Waldachtal als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt.
§ 5 Bewirtschaftung
- Der Hausverwalter übergibt die Kücheneinrichtung an den jeweiligen Nutzer. Nach Beendigung der Veranstaltung wird diese von ihm wieder übernommen. Für verlorene und beschädigte Gegenstände ist finanzieller Ersatz zu leisten. Die Ersatzbeschaffung erfolgt durch den Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V.
§ 6 Bestuhlung
- Die Bestuhlung und die Aufstellung der Tische erfolgt durch den Veranstalter unter Anleitung des Hausverwalters. Das Aufstellen von anderen Tischen und Stühlen (z.B. Brauereigarnituren) bedarf der Genehmigung des Fördervereins AKTIV für Salzstetten e.V.
- Nach einer Veranstaltung ist der Veranstalter verpflichtet unverzüglich Tische und Stühle zu reinigen, abzubauen und an dem dafür vorgesehenen Platz/Raum (Anweisung durch den Hausverwalter) aufzuräumen bzw. abzulagern.
§ 7 Garderobe
- Die Garderobe wird vom jeweiligen Veranstalter betrieben. Der Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. übernimmt keine Haftung.
§ 8 Dekoration
- Dekorationen sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Fördervereins AKTIV für Salzstetten e.V.
§ 9 Reinigung
- Die Veranstaltungsräume sind nach der Veranstaltung besenrein zu verlassen. Dazu gehört auch der Außenbereich.
Außerdem sind alle bei der Veranstaltung verwendeten Einrichtungsgegenstände in der Küche zu reinigen und in die Schränke einzuordnen. - Beschädigte und unbrauchbar gewordene Einrichtungsgegenstände sind vom Veranstalter nach dem Wiederbeschaffungswert zu vergüten.
- Für die Reinigung der Veranstaltungsräume wird eine Reinigungspauschale festgelegt.
- Die Reinigungspauschale ist direkt mit der vom Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. eingesetzten Reinigungskraft abzurechnen.
- Wird bei grober Verschmutzung eine außerordentliche Reinigung für erforderlich gehalten wird diese Reinigung auf Kosten des Veranstalters durch die Reinigungskraft des Fördervereins AKTIV für Salzstetten e.V. durchgeführt und nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
- Erstreckt sich eine Veranstaltung auf mehrere Tage und wird von der Reinigungskraft eine Zwischenreinigung als erforderlich gesehen, so hat diese zusätzlichen Kosten der Veranstalter zu tragen.
§ 10 Hausrecht
- Neben dem Vorsitzenden des Fördervereins AKTIV für Salzstetten e.V. oder den von Ihm Beauftragten übt der Hausverwalter bzw. dessen Stellvertreter das Hausrecht aus. Den Anweisungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Sie haben jederzeit Zutritt zu den Räumen des Vereinsgebäudes, auch während der Benutzung durch die Veranstalter.
§ 11 Bedienen der Einrichtungen
- Die Betreuung der technischen Anlagen (z.B. Heizungs-, Lüftungs- und Übertragungsanlagen) erfolgt ausschließlich durch den Hausverwalter oder einen anderen Berechtigten.
§ 12 Rücktritt des Veranstalters
- Wird eine Veranstaltung nicht am festgesetzten Termin durchgeführt, ist der Hausverwalter sofort zu benachrichtigen. Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Veranstaltungstermin ist ein pauschaler Betrag zu entrichten, der in der Entgeltsordnung festgelegt ist. (siehe Anlage).
- Zusätzlich ist dem Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. ein durch den Rücktritt eventuell entstandener finanzieller Schaden zu ersetzen.
§ 13 Widerruf einer Genehmigung
- Der Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Benutzung des gemieteten Bereiches im Falle höherer Gewalt, bei öffentlichen Notständen oder aus sonstigen unvorhergesehenen, im öffentlichen Interesse liegenden Gründen an den Veranstaltungstagen nicht möglich ist.
- Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
- Außerdem ist ein Rücktritt in folgenden Fällen ohne Schadenersatzanspruch des Veranstalters/Mieters zulässig, wenn,
- die vereinbarten Miet- und Nebenkosten nicht fristgerecht entrichtet sind,
- die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung befürchten lässt,
- bekannt wird, dass die vermieteten Bereiche nicht für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
§ 14 Benutzungsentgelt
- Der Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V. erhebt für die Benutzung der Räume, der Nebenräume und Einrichtungsgegenstände Benutzungsentgelte nach einer Entgeltordnung die hier zu finden ist.
- Zusätzlich ist eine Kaution zu entrichten, die nach Veranstaltungsende wieder ausbezahlt wird, sofern keine Schäden festgestellt wurden. Bei Schäden wird die Kaution zur Schadensbegleichung verrechnet.
- Der Entgeltschuldner ist der Veranstalter, mehrere Schuldner haften gesamtschuldnerisch.
§ 15 Zuwiderhandlungen
- Benutzer und Veranstalter, die dieser Benutzungs- und Entgeltordnung zuwiderhandeln, können für eine bestimmte Zeit oder auch auf Dauer von der Benutzung der Vereinsräume ausgeschlossen werden.
- Über den endgültigen Ausschluss entscheidet der Förderverein AKTI’V für Salzstetten V.
§ 16 Inkrafttreten
-
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Waldachtal, den 01.08.2017
Oliver Dettling,
1. Vorsitzender Förderverein AKTIV für Salzstetten e.V.